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NürnBärLand – Was ist zu beachten?

11.06.2021

NürnBärLand – Wichtige Informationen für unsere Gäste

Bitte beachten Sie unbedingt folgendes:

Vom Besuch im NürnBärLand ausgeschlossen sind:

  • Personen mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion,
  • Personen mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen (nicht anzuwenden
  • auf medizinisches und pflegerisches Personal mit geschütztem Kontakt zu COVID-19-
  • Patienten)
  • Personen, die einer Quarantänemaßnahme unterliegen (z.B. Rückkehr aus Risikogebiet),
  • Personen mit COVID-19 assoziierten Symptomen (akute, unspezifische Allgemeinsymptome,
  • Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere).

Maskenpflicht:

In den Besucherstraßen muss keine Maske getragen, jedoch jederzeit der Mindestabstand (1,50 m) eingehalten werden.

Maskenpflicht gilt jedoch an und in allen Geschäften

Besucherinnen und Besucher ab dem 16. Geburtstag müssen eine FFP-2 Maske tragen

  • in den Fahrgeschäften,
  • in Anstell- und Wartezonen,
  • in geschlossenen Räumen von Betrieben,
  • an Ständen, bei denen kein sog. „Spuckschutz“ zwischen Standpersonal und Besucherinnen und Besuchern angebracht ist;
  • in Toiletten,
  • auf gastronomischen Flächen im Innen- und Außenbereich, ausgenommen am Platz

Maskenpflicht besteht darüber hinaus immer dann, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m nicht gewährleistet ist.

Kinder und Jugendliche zwischen dem 6. und 15. Geburtstag müssen in diesen Bereichen nur eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Geburtstag


Jugendschutz:

  • Minderjährige ohne Begleitung müssen einen Altersnachweis (Ausweis / Schülerausweis) mit sich führen.
  • Kinder unter 12 Jahren ohne volljährige Erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitung haben keinen Zutritt zum Festgelände. In Begleitung ist ihnen der Aufenthalt gestattet.
  • Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 16 Jahren dürfen sich ohne volljährige Erziehungsbeauftragte oder personensorgeberechtigte Begleitung bis 22:00 Uhr auf dem Festgelände aufhalten.
  • Jugendlichen ab 16 Jahren ist der Aufenthalt auf dem Festgelände bis Betriebsende gestattet.


Untersagt ist:

1.

Waffen jeder Art sowie Sachen, die dazu geeignet bzw. bestimmt sind, als Waffen oder

Wurfgeschosse Verwendung zu finden, mitzuführen;

2.

Gas- oder Pfeffersprühdosen sowie ätzende oder färbende Substanzen mitzuführen;

3.

außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten;

4.

bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu

bekleben;

5.

alkoholische Getränke aller Art mitzubringen;

6.

nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene bauliche Anlagen oder Anlagenteile, insbesondere

Fassaden, Zäune, Mauern und andere Begrenzungen zu besteigen oder zu

übersteigen;

7.

Feuer zu machen oder leicht brennbare Stoffe sowie pyrotechnische Gegenstände mitzuführen

oder abzubrennen;

8.

Außerhalb der genehmigten Flächen Waren feilzubieten oder Werbematerial aller Art zu

verteilen, zu betteln und zu hausieren, sowie musikalische und künstlerische Darbietungen

vorzuführen

9.
Tiere mitzubringen. Ausgenommen sind Behindertenbegleithunde.

Da die Anzahl der Besucher*innen, die sich gleichzeitig auf dem Gelände aufhalten dürfen, begrenzt ist, kann es in Stoßzeiten zu Wartezeiten beim Eintritt ins NürnBärLand kommen. Dafür bitten wir höflichst um Ihr Verständnis!


Bald ist es soweit..

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